Rationierung Benzin und Diesel

Mit einer Treibstoffrationierung soll bei einer erheblichen, länger dauernden Unterversorgung des Landes der Treibstoffverbrauch eingeschränkt und so die Mobilität und das Weiterfunktionieren der Wirtschaft gewährleistet werden.

Während einer Rationierungsperiode von jeweils zwei Monaten kann nur noch an bedienten Tankstellen gegen Abgabe von Bezugsausweisen Treibstoff getankt werden. Bezugsausweise verlieren nach Ablauf einer Rationierungsperiode ihre Gültigkeit. Die Verteilung erfolgt über die Gemeinden.

Damit der administrative Aufwand möglichst klein gehalten werden kann, werden weitgehend einheitliche Zuteilungen vorgenommen. Die Bezugsausweise sind übertragbar. Somit kann den individuellen Bedürfnissen der Fahrzeughalter besser entsprochen werden. Spezialbehandlungen sind für gewisse Verbrauchergruppen wie «Blaulicht-Fahrzeuge» oder die Post vorgesehen.

Letzte Änderung 24.11.2016

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