In der Schweiz sind gewisse lebenswichtige Güter der Pflichtlagerhaltung unterstellt, d.h. betroffene Unternehmen sind verpflichtet, im Sinne eines Beitrages zur Versorgungssicherheit die entsprechenden Güter an Lager zu halten und zu bewirtschaften. Der Bund überwacht diese Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung. Dies betrifft die Versorgungsprozesse Lebensmittel (z.B. verschiedene Nahrungsmittel oder Dünger), Energie (z.B. Benzin oder Heizöl) und Heilmittel (z.B. Antibiotika, starke Schmerzmittel oder Insulinpräparate). Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Vorratshaltung.
Die Freigabe der Pflichtlager kann innert 1-2 Wochen erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.
Als Mitglied der Internationalen Energieagentur (IEA) ist die Schweiz zudem verpflichtet, Notstandsmassnahmen im Energiebereich solidarisch mitzutragen, selbst wenn unser Land vollständig versorgt ist.
Letzte Änderung 23.09.2022