Pflichtlagerfreigabe

In der Schweiz sind gewisse lebenswichtige Güter der Pflichtlagerhaltung unterstellt, d.h. betroffene Unternehmen sind verpflichtet, im Sinne eines Beitrages zur Versorgungssicherheit die entsprechenden Güter an Lager zu halten und zu bewirtschaften. Der Bund überwacht diese Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung. Dies betrifft die Versorgungsprozesse Lebensmittel (z.B. verschiedene Nahrungsmittel oder Dünger), Energie (z.B. Benzin oder Heizöl) und Heilmittel (z.B. Antibiotika, starke Schmerzmittel oder Insulinpräparate). Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Vorratshaltung.

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Aktuell

Energie: Freigabe der Pflichtlager für Mineralölprodukte

Bei den Mineralölprodukten werden ab Anfang Oktober die Pflichtlager freigegeben. Damit kann die Versorgung der Schweiz mit Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol weiterhin sichergestellt werden.

Grund für die Freigabe sind die eingeschränkten Kapazitäten auf dem Rhein und die anhaltenden logistischen Probleme bei ausländischen Bahntransporten. Die Verordnung für die Freigabe tritt am 3. Oktober 2022 in Kraft.

Medienmitteilung: Energie: Der Bundesrat empfiehlt die Umschaltung von Zweistoffanlagen

(23.09.2022)

Die Freigabe der Pflichtlager kann innert 1-2 Wochen erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.

Als Mitglied der Internationalen Energieagentur (IEA) ist die Schweiz zudem verpflichtet, Notstandsmassnahmen im Energiebereich solidarisch mitzutragen, selbst wenn unser Land vollständig versorgt ist.

Letzte Änderung 23.09.2022

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