Kontingentierung Flugpetrol

Als Ergänzung zur Pflichtlagerfreigabe ist beim Flugpetrol die Massnahme der Kontingentierung vorgesehen. So wird der Absatz und damit indirekt auch der Verbrauch von Flugpetrol auf den Schweizer Flughäfen beschränkt. Diese Massnahme richtet sich an die Importeure und Händler, die mit den Fluggesellschaften Lieferverträge auf Schweizer Flughäfen abgeschlossen haben sowie an in- und ausländische Fluggesellschaften, die auf Schweizer Flughäfen Flugpetrol beziehen.

Während einer Kontingentierung sind die Lieferanten verpflichtet, zu Beginn der Kontingentierungsperiode ihre bestehenden Vertragspartner mit dem errechneten Kontingent zu beliefern.

Letzte Änderung 11.10.2016

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