Reichen ausservertragliche Umschaltungen und Sparappelle nicht aus, um eine Erdgasunterversorgung zu kompensieren, kann der Erdgasverbrauch mit Hilfe einer Kontingentierung der Lieferungen zusätzlich reduziert werden.
In diesem Fall haben die betroffenen Verbraucher während einer bestimmten Zeit nur noch auf eine reduzierte Gasmenge (Kontingent) Anspruch oder sie können nur zu bestimmten Zeiten Erdgas verbrauchen.
Bei einer Kontingentierung sind zunächst alle Anlagen betroffen, die nicht zur Kategorie Anlagen von geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste (ohne die Bereiche Bildung und öffentliche Verwaltung) und Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Zu letzteren zählen auch Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen.
Bei den Kontingentierungen können kollektive Einschränkungen gemacht werden, falls dies die Verbraucher untereinander vereinbart haben. Die betroffenen Verbraucher haben während der Bewirtschaftungsperiode Anspruch auf eine reduzierte Menge an Erdgas.