Die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizöl ist eine auf vertraglicher Basis geregelte gängige Praxis in der Erdgaswirtschaft. Im Falle einer Versorgungsstörung können Umschaltungen für die Dauer der Krise, zusätzlich zu den zwischen Gasversorgern und Konsumenten vertraglich vereinbarten, angeordnet werden. Damit soll erreicht werden, dass die Versorgung von Kunden mit nicht umschaltbaren Anlagen aufrechterhalten werden kann.
Der Betrieb von Zweistoffanlagen kann mit Heizöl ohne Einschränkung gewährleistet werden. Diese Massnahme führt innert kurzer Frist zu einer Reduktion des Gesamtverbrauchs von Erdgas.
Kommt es zur gleichen Zeit zu einer Mangellage im Mineralölbereich, gibt es ein Heizöl-Pflichtlager, das extra für die Zweistoffkunden angelegt ist.
Letzte Änderung 31.03.2023