Erdgas

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Erdgas deckt rund 15 Prozent des Energiebedarfs der Schweiz. Verwendet wird es hierzulande vor allem zum Heizen und Kochen – rund 300'000 Privathaushalte heizen mit Gas – sowie in Industrie und Gewerbe. Innerhalb Europas gehört die Schweiz zu den Ländern mit einem recht tiefen Erdgasverbrauch.

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Aktuell

Wirtschaftliche Landesversorgung baut Gas-Monitoring auf

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die angepasste Verordnung zur Gasversorgung (VOGW) gutgeheissen. Sie tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Damit schafft er für die wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) die Voraussetzung, ein Gas-Monitoring aufzubauen und zu betreiben. Dieses Monitoring ermöglicht eine frühere Erkennbarkeit und raschere Intervention bei einer Gasmangellage.

Medienmitteilung: Wirtschaftliche Landesversorgung baut Gas-Monitoring auf

Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft (VOGW) - provisorische Fassung (PDF, 147 kB, 10.05.2023)

(10.05.2023)

Die Schweiz verfügt weder über eigene Erdgasvorkommen noch über grössere inländische Speicherkapazitäten. Deshalb muss der Erdgasverbrauch zu 100% durch Importe gedeckt werden. Die Schweizer Gasunternehmen beziehen das Erdgas auf den Handelsplätzen in den umliegenden EU-Ländern. Rund die Hälfte der importierten Erdgasmenge stammt aus Russland. Als wichtiges Transitland im Herzen Europas ist die Schweiz sehr gut in das europäische Erdgas-Transportnetz eingebunden. Die Transitleitung zwischen Deutschland und Italien kann zudem in die eine wie in die andere Richtung genutzt werden. Weit verzweigt ist auch das Transportnetz innerhalb der Schweiz.

Die Gasversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Gasmangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.

Massnahmen der WL bei Gasmangellagen

In einer Gasmangellage gibt es Gas, aber zu wenig. Deshalb würde der Bund die Konsumentinnen und Konsumenten in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Gasverbrauch freiwillig zu reduzieren. Gleichzeitig kann der Bund den Firmen mit Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben.

Von Kontingentierungen sind zunächst alle Anlagen betroffen, die nicht zu den sogenannten geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste (ohne die Bereiche Bildung und öffentliche Verwaltung) und Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Zu letzteren zählen auch Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen.

Erst in einer dritten Stufe wären auch die privaten Haushalte betroffen und müssten ihren Gasverbrauch reduzieren. Das würde heissen, dass die Heizungen und damit oft auch warmes Wasser nicht mehr rund um die Uhr verfügbar wären.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 10.05.2023

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