Erdgas

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Erdgas deckt rund 15 Prozent des Energiebedarfs der Schweiz. Verwendet wird es hierzulande vor allem zum Heizen und Kochen – rund 300'000 Privathaushalte heizen mit Gas – sowie in Industrie und Gewerbe. Innerhalb Europas gehört die Schweiz zu den Ländern mit einem recht tiefen Erdgasverbrauch.

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Bundesrat und Branche schaffen auch für den kommenden Winter eine Gasreserve

Mit Blick auf einen drohenden Engpass verpflichtet der Bundesrat die Gasbranche auch für den kommenden Winter 2023/2024 dazu, eine Gasreserve anzulegen. Der Bundesrat hat am 1. Februar eine entsprechende Grundlage geschaffen. Er hat die Verordnung für eine Gasreserve angepasst und um ein Jahr verlängert. Das Konzept dazu kam von der Gasbranche.

Medienmitteilung: Bundesrat und Branche schaffen auch für den kommenden Winter eine Gasreserve

Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung (PDF, 167 kB, 01.02.2023)

Erläuterungen zur Änderung vom 1. Februar 2023 der Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung (PDF, 132 kB, 01.02.2023)

(01.02.2023)

Die Schweiz verfügt weder über eigene Erdgasvorkommen noch über grössere inländische Speicherkapazitäten. Deshalb muss der Erdgasverbrauch zu 100% durch Importe gedeckt werden. Die Schweizer Gasunternehmen beziehen das Erdgas auf den Handelsplätzen in den umliegenden EU-Ländern. Rund die Hälfte der importierten Erdgasmenge stammt aus Russland. Als wichtiges Transitland im Herzen Europas ist die Schweiz sehr gut in das europäische Erdgas-Transportnetz eingebunden. Die Transitleitung zwischen Deutschland und Italien kann zudem in die eine wie in die andere Richtung genutzt werden. Weit verzweigt ist auch das Transportnetz innerhalb der Schweiz.

Die Gasversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Gasmangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.

Massnahmen der WL bei Gasmangellagen

In einer Gasmangellage gibt es Gas, aber zu wenig. Deshalb würde der Bund die Konsumentinnen und Konsumenten in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Gasverbrauch freiwillig zu reduzieren. Gleichzeitig kann der Bund den Firmen mit Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben.

Von Kontingentierungen sind zunächst alle Anlagen betroffen, die nicht zu den sogenannten geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste (ohne die Bereiche Bildung und öffentliche Verwaltung) und Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Zu letzteren zählen auch Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen.

Erst in einer dritten Stufe wären auch die privaten Haushalte betroffen und müssten ihren Gasverbrauch reduzieren. Das würde heissen, dass die Heizungen und damit oft auch warmes Wasser nicht mehr rund um die Uhr verfügbar wären.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 09.03.2023

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