Verwendungsbeschränkungen und Verbote

Der Bund kann die Verwendung elektrischer Energie einschränken oder verbieten. Dieser Schritt kann bereits parallel zu den Sparappellen erfolgen. Die Beschränkungen und Verbote sind in Eskalationsschritten angelegt, angefangen bei Komforteinschränkungen wie dem Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen.

Ziel ist es, die auf die jeweilige Situation optimal angepassten Eingriffe umzusetzen, abhängig von der Versorgungssituation, von meteorologischen Bedingungen und den Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich tangiert werden.

Je nach Versorgungslage kann das WBF in einer Strommangellage die Listen mit den Beschränkungen und Verboten anpassen. Diese Massnahme wird per Verordnung in Kraft gesetzt. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Massnahme obliegt den Kantonen.

Obwohl durch den Einsatz dieser Massnahme nur ein begrenzter Prozentsatz an elektrischer Energie eingespart werden kann, ist sie für die Bewirtschaftungsdisziplin der Bevölkerung von grosser psychologischer Bedeutung. Sie verdeutlicht, dass sich das Land in einer Ausnahmesituation befindet.

Letzte Änderung 12.12.2022

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