Die Schweiz deckt ihren Energiebedarf zu einem grossen Teil durch Erdöl, Erdgas und Elektrizität. Die Elektrizität ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Ihr Anteil am gesamten Energiebedarf beträgt rund ein Viertel. Zur sicheren Stromversorgung braucht es eine ausreichende Eigenproduktion, funktionierende Netzinfrastruktur und Stromimporte.

Sind aufgrund Beeinträchtigung dieser Faktoren (eingeschränkte Produktions-, Übertragungs- und/oder Import-Kapazitäten) Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.
Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung zuständig.
Unterbrüche der Stromversorgung können auch in der Schweiz vorkommen. In unserer hochtechnologisierten Gesellschaft hätte der Ausfall sämtlicher elektrisch betriebener Maschinen und Anlagen gravierende Folgen - deshalb sollten wir darauf vorbereitet sein.
Unterschied zwischen einem Stromunterbruch und einer Strommangellage
Zur sicheren Stromversorgung der Schweiz sind neben der Eigenproduktion auch eine funktionierende Netzinfrastruktur zum Transport von Elektrizität und die Verfügbarkeit von Stromimporten notwendig. Stromunterbrüche oder eine Strommangellage entstehen, wenn eines oder mehrere dieser Elemente beeinträchtigt sind, zum Beispiel durch extreme Wetterlagen. Die beiden Begriffe sind aber klar voneinander zu unterscheiden.
Stromunterbruch
Stromunterbrüche (auch Blackouts genannt) sind regional begrenzte oder europaweite, unvorhersehbare Unterbrüche der Stromversorgung von einigen Minuten, Stunden oder Tagen, die meist aufgrund von Schäden an der Verteilinfrastruktur, Netzüberlastung oder technischen Störungen auftreten.
Regionale Unterbrüche der Stromversorgung kommen in der Schweiz immer wieder vor, so zum Beispiel im Winter 2012 in Teilen der Kantone Bern und Aargau aufgrund starker Schneefälle oder in Teilen Zürichs durch einen Unterwerkskurzschluss. Je nach Dauer und Ausmass können sie grossen Einfluss auf Wirtschaft und Gesellschaft haben. Kurze Stromunterbrüche bewältigt die Strombranche für gewöhnlich selbständig.
Strommangellage
In einer Strommangellage sind Angebot und Nachfrage wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monaten nicht mehr im Einklang. Eine Strommangellage entsteht durch eine Verkettung von Ereignissen. Beispielsweise kann die Eigenproduktion nach einem trockenen Sommer aufgrund tiefer Pegelstände in Flüssen und Stauseen verringert sein. Die Situation verschärft sich, wenn Strom nicht beliebig importiert werden kann, weil das umliegende Ausland mit ähnlichen Produktionsproblemen kämpft. Das Risiko einer Mangellage steigt weiter, sollten die Übertragungskapazitäten zum Beispiel durch Infrastrukturschäden aufgrund eines Naturereignisses eingeschränkt sein. Bei einer Strommangellage ist der Bund bzw. die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) für die Vorbereitung und Durchführung von
Bewirtschaftungsmassnahmen zuständig. Die Vollzugsaufgabe dieser Massnahmen nimmt die vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gegründete Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) wahr.
Während Strommangellagen meist durch eine Verkettung verschiedener Ereignisse entstehen, treten Stromausfälle – regionale oder europaweite Unterbrüche der Stromversorgung – plötzlich auf und können von einigen Minuten bis zu Tagen dauern. Auslöser für Stromausfälle sind meist Schäden oder eine Überlastung der Infrastruktur des Netzes oder technische Störungen. Es liegt die Verantwortung der Elektrizitätswirtschaft, solche Ausfälle zu bewältigen.

Nach erfolglosen Versuchen der südafrikanischen Regierung in den 1990er Jahren und zu Beginn der Jahrtausendwende, den privaten Bau von Kraftwerkskapazitäten zu fördern, geriet der staatliche Energieversorger Eskom 2007 an die Grenzen seiner Kapazität der Stromerzeugung. Der Mangel führte zu Netzabschaltungen und zu ungeplanten Stromausfällen in Südafrika. Anfangs 2008 wurde in Kapstadt ohne Vorankündigung der Strom abgestellt. Von den Abschaltungen waren erstmals auch südafrikanische Grossunternehmen, z. B. aus der Gold- und Platinindustrie, betroffen. Mehrere Bergwerke mussten ihren Betrieb zeitweise einstellen. Eskom schaltete täglich für mehrere Stunden den Strom in ganzen Gebieten ab, um die Stromnetze zu entlasten. Die südafrikanische Regierung bezeichnete die Krise bei der Elektrizitäts-Erzeugung im Januar 2008 als einen nationalen Notstand. Eskom konnte den Kapazitätsmangel seither nur teilweise beheben, sodass es in Südafrika auch 2015 und 2018/19 zu weitverbreiteten Stromausfällen und periodischen Netzabschaltungen kam. (Bericht zur Nationalen Risikoanalyse 2020 des BABS)
Wie können sich Privatpersonen und Unternehmen vorbereiten?
Strommangellagen wie auch Stromunterbrüche können unseren Alltag stark beeinträchtigen. Daher ist es sinnvoll, sich so gut wie möglich auf solche Situationen vorzubereiten:
- Als Privatperson
- Als Unternehmen
Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung bei Strommangellage
Im Falle einer unmittelbar drohenden Mangellage richtet der Bund zuerst dringliche Sparappelle an alle Stromverbraucher, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Parallel dazu kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Sie erfolgen in Eskalationsschritten, angefangen bei Komforteinschränkungen wie dem Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen.
Ziel ist es, die auf die jeweilige Situation optimal angepassten Eingriffe umzusetzen, abhängig von der Versorgungssituation, von meteorologischen Bedingungen und den Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich tangiert werden.
Als weitergehende Massnahmenstufe können Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh kontingentiert werden. Dies betrifft über 34'000 Grossverbraucher, die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen. Die Kontingentierung ist eine wesentliche Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Deshalb sind keine Ausnahmen vorgesehen.
Netzabschaltungen als ultima ratio
Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Netzzusammenbruch und somit einen Blackout verhindern. Zu diesem Zweck werden im Stromnetz einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet.
Verbrauchergruppen mit lebenswichtigen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, Blaulichtorganisationen oder die medizinische Grundversorgung können von Netzabschaltungen ausgenommen werden, sofern dies technisch möglich ist, was aber nur vereinzelt der Fall sein dürfte. Die Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung wären gravierend, mit folgenschweren Einschränkungen. Deshalb wird alles unternommen, um Netzabschaltungen zu verhindern. Für den Vollzug ist die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) verantwortlich.
Weitere Unterstützungsmassnahmen für die Elektrizitätswirtschaft
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Letzte Änderung 03.03.2023