Elektrizität

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Die Schweiz deckt ihren Energiebedarf zu einem grossen Teil durch Erdöl, Erdgas und Elektrizität. Die Elektrizität ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Ihr Anteil am gesamten Energiebedarf beträgt rund ein Viertel. Zur sicheren Stromversorgung braucht es eine ausreichende Eigenproduktion, funktionierende Netzinfrastruktur und Stromimporte.

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Aktuell

Energie: Bundesrat passt Massnahmen für den Fall einer Strommangellage an

Der Bundesrat hat das Resultat des Vernehmlassungsverfahrens für die Massnahmen in einer Strommangellage an seiner Sitzung vom 3. März 2023 zur Kenntnis genommen. Verschiedene Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren konnten aufgenommen werden. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen auf die dann bestehende Situation ausgerichtet.

Der Inhalt der Verordnungsentwürfe zu Verwendungsbeschränkungen und Verboten, Kontingentierungen sowie Netzabschaltungen hat in einer knapp dreiwöchigen Vernehmlassung viele Rückmeldungen ausgelöst. Insgesamt gingen über 250 Stellungnahmen ein, darunter diejenigen von allen Kantonen, einigen Gemeinden, sowie sieben politischen Parteien. Über 100 Wirtschafts-, Sport- und Kulturverbände und auch zahlreiche Unternehmen, insbesondere aus dem Elektrizitätssektor, haben an der Vernehmlassung teilgenommen.

Medienmitteilung: Bundesrat passt Massnahmen für den Fall einer Strommangellage an

Information über die Rechtsetzungsarbeiten (PDF, 888 kB, 03.03.2023)

Vernehmlassung: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom

Faktenblatt: Die Massnahmen im Fall einer Strommangellage (PDF, 239 kB, 03.03.2023)

Q&A: Massnahmen Strommangellage (Vernehmlassung) (PDF, 175 kB, 03.03.2023)

(03.03.2023)

Sind aufgrund Beeinträchtigung dieser Faktoren (eingeschränkte Produktions-, Übertragungs- und/oder Import-Kapazitäten) Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.

Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung zuständig.

Während Strommangellagen meist durch eine Verkettung verschiedener Ereignisse entstehen, treten Stromausfälle – regionale oder europaweite Unterbrüche der Stromversorgung – plötzlich auf und können von einigen Minuten bis zu Tagen dauern. Auslöser für Stromausfälle sind meist Schäden oder eine Überlastung der Infrastruktur des Netzes oder technische Störungen. Es liegt die Verantwortung der Elektrizitätswirtschaft, solche Ausfälle zu bewältigen.

Wie können sich Privatpersonen und Unternehmen vorbereiten?

Strommangellagen wie auch Stromunterbrüche können unseren Alltag stark beeinträchtigen. Daher ist es sinnvoll, sich so gut wie möglich auf solche Situationen vorzubereiten:

Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung bei Strommangellage

Im Falle einer unmittelbar drohenden Mangellage richtet der Bund zuerst dringliche Sparappelle an alle Stromverbraucher, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Parallel dazu kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Sie erfolgen in Eskalationsschritten, angefangen bei Komforteinschränkungen wie dem Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen.

Ziel ist es, die auf die jeweilige Situation optimal angepassten Eingriffe umzusetzen, abhängig von der Versorgungssituation, von meteorologischen Bedingungen und den Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich tangiert werden. 

Als weitergehende Massnahmenstufe können Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh kontingentiert werden. Dies betrifft über 34'000 Grossverbraucher, die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen. Die Kontingentierung ist eine wesentliche Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Deshalb sind keine Ausnahmen vorgesehen.

Netzabschaltungen als ultima ratio

Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Netzzusammenbruch und somit einen Blackout verhindern. Zu diesem Zweck werden im Stromnetz einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet.

Verbrauchergruppen mit lebenswichtigen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, Blaulichtorganisationen oder die medizinische Grundversorgung können von Netzabschaltungen ausgenommen werden, sofern dies technisch möglich ist, was aber nur vereinzelt der Fall sein dürfte. Die Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung wären gravierend, mit folgenschweren Einschränkungen. Deshalb wird alles unternommen, um Netzabschaltungen zu verhindern. Für den Vollzug ist die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) verantwortlich.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 03.03.2023

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