Publikationen und weitere Informationen

Pflichtlagerdarlehen

Pflichtlagerdarlehen

Der Bund erleichtert die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, indem er den Unternehmen zur Finanzierung der Lager Garantien auf Bankdarlehen, sogenannte Pflichtlagerdarlehen gewährt. Auf Grund der Bundesgarantie sind die Geschäftsbanken bereit, für diese Darlehen einen Compounded SARON (Swiss Average Rate Overnight) als Zinssatz zu benutzen. Bei negativen SARON-Zinssätzen wird ein Zinssatz von 0 % angewendet. Im Weiteren gewährt der Bund auf Pflichtlagern zusätzliche steuerliche Abschreibungen.

Garantiefonds

Garantiefonds

Garantiefonds

Die Garantiefonds dienen zur Deckung der Lager- und Kapitalkosten und des Preisverlustes auf Pflichtlagerwaren. Die Pflichtlagerorganisationen erfüllen zudem Aufgaben, die ihnen vom Bund im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung übertragen wurden (z.B. Kontrolle der Pflichtlager). Die Fondsmittel werden von den Pflichtlagerorganisationen verwaltet und stehen nicht im Eigentum ihrer einzelnen Mitglieder oder des Bundes. Das BWL prüft die Angemessenheit und Zweckmässigkeit der Mittelerhebung.

Die Garantiefonds werden auf zwei Arten durch Abgaben auf lagerpflichtigen Gütern alimentiert. Beim System der Erstinverkehrbringung werden Garantiefondsbeiträge sowohl auf importierten als auch im Inland produzierten Waren erhoben, während beim System der Grenzabgaben nur Importe belastet werden. Die réservesuisse und die CARBURA erheben die Garantiefondsbeiträge beim Import, die Provisiogas, die Agricura und die Helvecura beim ersten Inverkehrbringen von lagerpflichtigen Waren.

Ergänzende Pflichtlager

Ergänzende Pflichtlager

Lebenswichtige Güter, für die der Bundesrat keine obligatorische Vorratshaltung vorschreibt, können der ergänzenden Pflichtlagerhaltung unterstellt werden. Dazu schliesst das BWL mit den betroffenen Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen Pflichtlagerverträge ab. Das Instrument der ergänzenden Pflichtlagerhaltung kommt zum Einsatz, wenn lebenswichtige Waren vorrätig gehalten werden sollen, für die im Normalfall nur eine geringe Nachfrage besteht oder die nur von wenigen Marktteilnehmern angeboten werden. Dazu gehören unter anderem verschiedene Arzneimittel, Medizinprodukte sowie Kunststoffgranulate für die Verpackungsindustrie. Die ergänzenden Pflichtlager machen einen kleinen Bruchteil der gesamten Pflichtlagerhaltung aus.

Letzte Änderung 22.11.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/bereiche/pflichtlager/publikationen-und-weitere-informationen.html