Pflichtlagerfreigabe

Pflichtlager werden im Falle einer schweren landesweiten Mangellage eingesetzt. In dieser Situation kann die Wirtschaft die Nachfrage auf dem Markt nicht mehr aus eigener Kraft decken. Um die Lage zu entspannen, kann eine Pflichtlagerfreigabe durchgeführt werden. Dies geschieht wie folgt:

Die Wirtschaftliche Landesversorgung analysiert die Versorgungslage und kommt zu dem Schluss, dass eine Pflichtlagerfreigabe notwendig ist. Sie stellt einen Antrag zur Freigabe an das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welches die Freigabe mittels einer Verordnung genehmigt. Danach passt das BWL die Pflichtlagerverträge an. Eine Freigabe wird dann auf Antrag des BWL wieder aufgehoben, wenn sich die Lage auf dem Markt normalisiert hat.

Das BWL kann bis 20% der Mengen der Pflichtlager selbst freigeben.

Letzte Änderung 27.10.2023

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https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/bereiche/pflichtlager/pflichtlagerfreigabe.html