Massnahmen

Bei schweren Versorgungsengpässen, welche die Wirtschaft nicht mehr selber bewältigen kann, hat die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) den verfassungsmässigen Auftrag, die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Dazu hat der Fachbereich Logistik der WL in Zusammenarbeit mit Fachämtern verschiedene Massnahmen erarbeitet.

Die Rechtsgrundlagen für diese Massnahmen finden sich im Zuständigkeitsbereich der Fachämter oder basieren auf dem Landesversorgungsgesetz (LVG).

Letzte Änderung 16.11.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/bereiche/logistik/massnahmen.html