Bei schweren Versorgungsengpässen, welche die Wirtschaft nicht mehr selber bewältigen kann, hat die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) den verfassungsmässigen Auftrag, die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Dazu hat der Fachbereich Logistik der WL in Zusammenarbeit mit Fachämtern verschiedene Massnahmen erarbeitet.
Im Falle eines Versorgungsengpasses mit lebenswichtigen Gütern, kann es nötig sein, die Transportkapazitäten auf der Strasse vorübergehend zu erhöhen. Dazu hat die WL drei Massnahmen vorbereitet:
- Befristete Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot für schwere Motorwagen
- Befristete Flexibilisierung von Einsatzmöglichkeiten von Berufschauffeuren und -chauffeusen indem die Lenkzeiten verlängert und die Ruhezeiten verkürzt werden
- Befristete Nutzung des ursprünglichen Gesamtgewichts von schweren Motorwagen und Sachentransportanhängern
Damit Strassentransportunternehmen von diesen drei Massnahmen Gebrauch machen dürfen, muss durch den Fachbereich Logistik dafür vorgängig die Notwendigkeit und das Interesse der wirtschaftlichen Landesversorgung an den Transporten bestätigt werden.
Diese Massnahmen beruhen auf den Rechtsgrundlagen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und erfolgen in enger Abstimmung mit dem Fachamt.
Sind bei einem Versorgungsengpass Massnahmen innerhalb der Schweiz bereits ausgeschöpft oder nicht zielführend, können versorgungsrelevante Handelswaren ausnahmsweise ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten des Zolls an bestimmten Grenzübergängen abgefertigt werden. Die Möglichkeit einer Ausdehnung der Zollöffnungszeiten dient in erster Linie dem Strassentransport und gilt nur für Importe, welche aufgrund eines Versorgungsengpasses dringend notwendig sind.
Dafür füllen die Transportunternehmen ein bestimmtes Formular aus, welches auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) aufgeschaltet wird. Die Verzollung erfolgt nachträglich innert der vorgegebenen Frist.
Diese Massnahme beruht auf den Rechtsgrundlagen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und erfolgt in enger Abstimmung mit der Zollverwaltung.
Bei einem Versorgungsengpass kann ein Mehrbedarf an Arbeitskräften entstehen. Im Schienenbereich kann dies zu einer prekären Lage führen, weil Lokomotivführer einer strengen Regelung der Arbeitszeiten unterliegen.
Mit einer temporären Lockerung von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können die Arbeitszeiten bei einem Versorgungsengpass und einem gleichzeitigen Mangel an personellen Ressourcen vorübergehend ausgedehnt werden, sodass die für die Versorgung der Schweiz lebenswichtigen Transporte dennoch zeitgerecht durchgeführt werden können.
Diese Massnahme beruht auf den Rechtsgrundlagen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fachamt.
Schienentrassen sind limitiert und werden zwischen Güter- und Personenbeförderungen geteilt. Der Ausfall einer Linie oder ein Mehrbedarf an Transportleistungen aufgrund eines Ausfalls bei der Schiene oder bei anderen Verkehrsträgern kann die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern beeinträchtigen.
Gestützt auf das Landesversorgungsgesetz (LVG) kann der Fachbereich Logistik eine vorübergehende Nutzungsänderung von Schienentrassen zur Beförderung von lebenswichtigen Gütern verfügen.
Terminals sind wichtige logistische Knotenpunkte. Engpässe im Güterumschlag können die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern stark beeinträchtigen, insbesondere dann, wenn auch alternative Transportwege ausgeschöpft sind.
Gestützt auf das Landesversorgungsgesetz (LVG) kann der Fachbereich Logistik eine vorübergehende Priorisierung des Umschlags von lebenswichtigen Gütern verfügen.
Terminals sind wichtige logistische Knotenpunkte. Störungen von Container-Terminals bzw. von Terminaldienstleistungen können erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Versorgung haben.
Unter dem Titel Otral Terminal (Otral = Organisation der Transportlogistik in ausserordentlichen Lagen) haben vier Terminalbetreiber die Koordination ihrer Logistikdienstleistungen bei Versorgungsengpässen mit lebenswichtigen Gütern vereinbart. Indem die Terminalbetreiber in einem solchen Fall miteinander kooperieren und ihre Ressourcen koordinieren, kann der Umschlag bei Ausfällen oder Mehrbedarf an Terminaldienstleistungen möglichst lange (ohne staatlichen Eingriff) aufrechterhalten werden.
Unter dem Titel Otral Mineralölprodukte (Otral = Organisation der Transportlogistik in ausserordentlichen Lagen) haben sieben entlang der Logistikkette von Mineralölprodukten tätige Unternehmen die Koordination und Optimierung ihrer Logistikdienstleistungen bei Versorgungsengpässen vereinbart.
Ihr Ziel ist es, in einem Versorgungsengpass das Beförderungsvolumen für Mineralölprodukte mittels gegenseitiger Kooperation kurzfristig zu steigern.
Besteht ein Versorgungsengpass und fehlt zu dessen Behebung Frachtraum auf hoher See, kann der Bund gestützt auf das Landesversorgungsgesetz (LVG) die Bereitstellung von Seefrachtraum im Interesse der WL verfügen.
Dabei kann der Bund Eigner von unter Schweizer Flagge fahrenden Seeschiffen verpflichten, mit dem Ablader einen Seefrachtvertrag für den Transport lebenswichtiger Güter abzuschliessen.
Die Rechtsgrundlagen für diese Massnahmen finden sich im Zuständigkeitsbereich der Fachämter oder basieren auf dem Landesversorgungsgesetz (LVG).
Letzte Änderung 16.11.2023