Massnahmen

Massnahmen Humanarzneimittel

Eine ausreichende Versorgung mit Heilmitteln ist entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere auch im Hinblick auf eine Pandemie. Um Engpässe zu verhindern bzw. diese ohne grössere Folgen für die Gesellschaft bewältigen zu können, bereitet der Fachbereich Heilmittel entsprechende Massnahmen vor.


Impfstoff

Aktuell

Pflichtlager für Impfstoffe wird freigegeben

In der Versorgung mit Impfstoffen der Humanmedizin droht eine Mangellage. Um die Versorgung weiterhin sicherzustellen, hat WBF-Vorsteher Guy Parmelin die Freigabe der Pflichtlager angeordnet. 

Betroffen von Versorgungsstörungen sind derzeit verschiedene Impfstoffe, welche im Schweizerischen Impfplan empfohlen werden. Darunter sind: der vierfache Kombinationsimpfstoff für die Auffrischung der Grundimmunisierung von Kindern im Alter von vier bis sieben Jahren gegen Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus), ein Impfstoff gegen Hirnhautentzündung (Meningokokken) sowie Impfstoffe gegen Windpocken (Varizellen). Die Freigabe der Pflichtlager ermöglicht, dass die Versorgung sichergestellt werden kann.

Medienmitteilung: Pflichtlager für Impfstoffe wird freigegeben

Verordnung des WBF über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin

(13.07.2023)


Massnahmen Tierarzneimittel

Die Schweiz verfügt über Pflichtlager mit antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln, welche den Normalbedarf für zwei Monate decken.

Pflichtlager werden verwendet um zu gewährleisten, dass in einer Mangellage Antibiotika in genügenden Mengen weiterhin sachgemäss eingesetzt werden können und damit das Risiko einer Resistenzbildung gegen Antibiotika reduziert wird. Resistente Bakterien werden durch übermässigen und unsachgemässen Einsatz von Antibiotika gefördert, dabei können diese auch auf den Menschen übertragen werden. Um das Risiko für die Entstehung resistenter, auf den Menschen übertragbarer Bakterien zu minimieren, wurde die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) entwickelt. Innerhalb dieser Strategie wurde eine Auswahl an Antibiotika der ersten Wahl definiert, welche den Tierärzten zur Behandlung von Nutztieren zur Verfügung stehen. Bei einem Versorgungsengpass mit solchen Antibiotika der ersten Wahl befinden sich in den Pflichtlagern Reserven, welche den Engpass kurzfristig überbrücken und somit den sachgemässen Antibiotikaeinsatz weiterhin sichern können.

Da auch bei den Tierarzneimitteln vermehrt Versorgungsengpässe eintreten, gewährleisten diese Pflichtlager, zumindest kurzfristig, zusätzliche Versorgungssicherheit. Es befinden sich ausschliesslich ausgewählte antibiotische Wirkstoffe in den Tierarzneimittel-Pflichtlagern (Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln 531.215.31).

Die Pflichtlagerhaltung kann zudem einen – wenn auch aufgrund der aktuellen Zusammensetzung (nur Antibiotika) bescheidenen - Beitrag an eine ausreichende Versorgung der Schweiz mit Tierarzneimitteln zur Erfüllung des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) leisten.

Letzte Änderung 09.11.2023

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