Die Aufgabe des Fachbereichs Ernährung besteht in der Planung und Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Falle schwerer Mangellagen.
Der Fachbereich setzt sich wie folgt zusammen:
- Daten und Analysen
- Produktionsgrundlagen
- Produktion und Verarbeitung
- Verteilung
Aufgabe der im Nebenamt tätigen Experten ist es, Kenntnisse, Erfahrungen und Beziehungen aus ihrem Fachgebiet einzubringen. In dieser Funktion analysieren sie die Versorgungslage, erarbeiten bzw. aktualisieren die Bewirtschaftungskonzepte und beantragen bei Bedarf die Umsetzung von Bewirtschaftungsmassnahmen, an deren Vollzug sie sich ebenfalls beteiligen.