Eine ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln ist für den Menschen überlebenswichtig. Kommt es bei der Ernährung zu Engpässen, wird dies von der Bevölkerung unmittelbar als Krise wahrgenommen. Deshalb bereitet hauptsächlich der Fachbereich Ernährung Massnahmen vor, um eine schwere Mangellage zu verhindern bzw. ohne grössere Folgen bewältigen zu können.
In der Schweiz sind gewisse lebenswichtige Güter der Pflichtlagerhaltung unterstellt, d.h. betroffene Unternehmen sind verpflichtet, im Sinne eines Beitrages zur Versorgungssicherheit die entsprechenden Güter an Lager zu halten und zu bewirtschaften. Der Bund überwacht diese Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung. Dies betrifft die Versorgungsprozesse Lebensmittel (z.B. verschiedene Nahrungsmittel oder Dünger), Energie (z.B. Heizöl, Benzin) und Heilmittel (z.B. Antibiotika, starke Schmerzmittel oder Insulinpräparate). Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Bereich Pflichtlager.
Die Freigabe der Pflichtlager kann innert 1-2 Wochen erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.
Im Fall einer Versorgungskrise stellt die Importförderung neben der Pflichtlagerfreigabe eine einfache Massnahme zur raschen Verbesserung des Angebots dar. Verschlechtert sich die Versorgungslage der Schweiz, werden auf Anweisung des Bundesamtes für Landwirtschaft beispielsweise strukturpolitische Importerleichterungen gewährt.
Wenn die Versorgung trotz dieser Massnahmen nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht auf der Basis des Landesversorgungsgesetzes die Möglichkeit, den Import zusätzlich zu fördern. Zudem können für die Zeit einer Krise importbeschränkende Verordnungen aufgehoben werden.
Generelle Abgabebeschränkungen dienen dazu, die Nachfrage insbesondere nach einzelnen, knappen Lebensmitteln kurzfristig zu reduzieren. Sie werden u.a. angeordnet, wenn die Gefahr von Hamsterkäufen bei bestimmten, lebenswichtigen Lebensmitteln besteht oder wenn im Zusammenhang mit einer Nahrungsmittelrationierung bestimmte, nicht rationierte Produkte gleichmässig verteilt werden sollen.
Bei länger dauernden und schwerwiegenden Versorgungskrisen ist eine Nahrungsmittelrationierung vorgesehen, um eine gleichwertige minimale Nahrungsmittelversorgung für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen. Dabei können rationierte Waren nur noch gegen Abgabe eines Bezugsausweises gekauft werden.
Der Bund kann gezielt in die inländische Nahrungsmittelproduktion eingreifen, um sie zu optimieren. Ziel ist eine Steigerung des Selbstversorgungsgrades. Dazu kann der Bund die Produktion gewisser Güter fördern oder Vorschriften zu den zu erzeugenden bzw. zu verarbeitenden Mengen erlassen und deren Verwendungszweck priorisieren bzw. vorschreiben. Ziel der Massnahme ist es, in einer Mangellage eine optimale inländische Produktion zu erreichen und das vorhandene Potential zu nutzen.
Diese Massnahme kann erst nach mehreren Monaten Vorlaufzeit umgesetzt werden.
Letzte Änderung 06.10.2023