Erdgas

Gasherd

Erdgas deckt rund 15 Prozent des Energiebedarfs der Schweiz. Verwendet wird es hierzulande vor allem zum Heizen und Kochen – rund 300'000 Privathaushalte heizen mit Gas – sowie in Industrie und Gewerbe. Innerhalb Europas gehört die Schweiz zu den Ländern mit einem recht tiefen Erdgasverbrauch.


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Aktuell

Bundesrat verlängert Gas-Reserve für die Schweiz um einen weiteren Winter

Die Schweizer Gas-Versorger sind für einen weiteren Winter dazu verpflichtet, eine Gas-Reserve im Umfang von 15 Prozent des durchschnittlichen, nationalen Jahresversbrauchs zu halten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 die entsprechende Verordnung um ein weiteres Jahr verlängert und auch angepasst. Auf Optionen auf zusätzliche Gas-Lieferungen wird für den Winter 2024/25 verzichtet.

Auf dem westeuropäischen Gasmarkt hat sich die Versorgungslage im Vergleich zu 2022 entspannt. Es bleiben aber Risiken für die Gasversorgung in den kommenden Jahren, etwa ein Rückgang bei den Flüssiggas-Lieferungen, Ausfälle in der Gas-Infrastruktur oder das Ende des Transitvertrags zwischen Russland und der Ukraine. Deshalb verlängert der Bundesrat die Speicherverpflichtung für den Winter 2025/26. Der Verkauf der Speicherkapazitäten für den übernächsten Winter beginnt bereits im Herbst 2024.

Medienmitteilung: Bundesrat verlängert Gas-Reserve für die Schweiz um einen weiteren Winter

(13.09.2024)

Die Schweiz verfügt weder über eigene Erdgasvorkommen noch über grössere inländische Speicherkapazitäten. Deshalb muss der Erdgasverbrauch zu 100% durch Importe gedeckt werden. Die Schweizer Gasunternehmen beziehen das Erdgas auf den Handelsplätzen in den umliegenden EU-Ländern. Als wichtiges Transitland im Herzen Europas ist die Schweiz sehr gut in das europäische Erdgas-Transportnetz eingebunden. Die Transitleitung zwischen Deutschland und Italien kann zudem in die eine wie in die andere Richtung genutzt werden. Weit verzweigt ist auch das Transportnetz innerhalb der Schweiz.

Die Gasversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Gasmangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.

Letzte Änderung 16.09.2024

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