Trotz Vorbereitung durch die Elektrizitätsbranche und staatlicher Massnahmen liegt eine angemessene Krisenvorsorge grundsätzlich in der Eigenverantwortung und im Interesse jedes Einzelnen. Insbesondere im Fall einer Strommangellage ist der Beitrag jedes Einzelnen und jedes Unternehmens entscheidend – auch ohne staatliche Massnahmen kann jeder mit Verbrauchsreduktionen, zum Beispiel durch Verzicht, auf nicht zwingende elektrische Anwendungen zur Verbesserung der Situation beitragen.
Sind staatliche Interventionsmassnahmen notwendig, so werden diese so eingesetzt, dass die Konsequenzen für Bevölkerung und Wirtschaft möglichst gering bleiben. Deshalb wird zunächst der Fokus auf die Bewirtschaftungsmassnahmen Verbrauchseinschränkungen und Kontingentierung gelegt, bevor Netzabschaltungen als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden.
Zudem kann es im Zusammenhang mit Strommangellagen zu Stromunterbrüchen kommen, entweder unvorhergesehen oder dann als Folge von Netzabschaltungen, die letzte der zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungsmassnahmen.
Die Wirtschaft sollte ein Minimum an Vorkehrungen treffen, um für solche Fälle gewappnet zu sein und richtig reagieren zu können. Erfahrungsgemäss ermöglicht eine angemessene Vorbereitung eine weitaus schnellere und effizientere Reaktion beim Auftreten von Störungen. Unternehmen und Betriebe jeder Grösse und aus jeder Branche können durch gezielte Vorbereitungsmassnahmen die negativen Auswirkungen eines Stromunterbruchs oder einer Strommangellage vermindern.
Sie finden in diesem Ratgeber Hinweise und Tipps, wie Sie sich auf solche Situationen vorbereiten können. Es handelt sich um Anregungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.