Unterschiede und Zuständigkeiten Strommangellage

Unterbrüche der Stromversorgung können auch in der Schweiz vorkommen. In unserer hochtechnologisierten Gesellschaft hätte der Ausfall sämtlicher elektrisch betriebener Maschinen und Anlagen gravierende Folgen - deshalb sollten wir darauf vorbereitet sein.

Unterschied zwischen einem Stromunterbruch und einer Strommangellage

Zur sicheren Stromversorgung der Schweiz sind neben der Eigenproduktion auch eine funktionierende Netzinfrastruktur zum Transport von Elektrizität und die Verfügbarkeit von Stromimporten notwendig. Stromunterbrüche oder eine Strommangellage entstehen, wenn eines oder mehrere dieser Elemente beeinträchtigt sind, zum Beispiel durch extreme Wetterlagen. Die beiden Begriffe sind aber klar voneinander zu unterscheiden.

Stromunterbruch

Stromunterbrüche (auch Blackouts genannt) sind regional begrenzte oder europaweite, unvorhersehbare Unterbrüche der Stromversorgung von einigen Minuten, Stunden oder Tagen, die meist aufgrund von Schäden an der Verteilinfrastruktur, Netzüberlastung oder technischen Störungen auftreten.

Regionale Unterbrüche der Stromversorgung kommen in der Schweiz immer wieder vor, so zum Beispiel im Winter 2012 in Teilen der Kantone Bern und Aargau aufgrund starker Schneefälle oder in Teilen Zürichs durch einen Unterwerkskurzschluss. Je nach Dauer und Ausmass können sie grossen Einfluss auf Wirtschaft und Gesellschaft haben. Kurze Stromunterbrüche bewältigt die Strombranche für gewöhnlich selbständig.

Strommangellage

In einer Strommangellage sind Angebot und Nachfrage wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monaten nicht mehr im Einklang. Eine Strommangellage entsteht durch eine Verkettung von Ereignissen. Beispielsweise kann die Eigenproduktion nach einem trockenen Sommer aufgrund tiefer Pegelstände in Flüssen und Stauseen verringert sein. Die Situation verschärft sich, wenn Strom nicht beliebig importiert werden kann, weil das umliegende Ausland mit ähnlichen Produktionsproblemen kämpft. Das Risiko einer Mangellage steigt weiter, sollten die Übertragungskapazitäten zum Beispiel durch Infrastrukturschäden aufgrund eines Naturereignisses eingeschränkt sein. Bei einer Strommangellage ist der Bund bzw. die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) für die Vorbereitung und Durchführung von
Bewirtschaftungsmassnahmen zuständig. Die Vollzugsaufgabe dieser Massnahmen nimmt die vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gegründete Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) wahr.

Letzte Änderung 15.11.2023

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