Da der Bund bei der Umsetzung der vorbereiteten Bewirtschaftungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung auf dem Gebiet der Elektrizität auf die Kompetenzen der Privatwirtschaft angewiesen ist, hat er die Vollzugsaufgabe dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE bzw. der OSTRAL übertragen.
Die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) besteht aus einer Kommission OSTRAL, welche die Verantwortung und Steuerung der Aufgaben übernimmt und einem Systembetrieb für die operative Umsetzung der Vorbereitungs- und Bewirtschaftungsmassnahmen. Als herangezogene Organisation der Wirtschaft handelt sie gestützt auf öffentliches Recht und wird vom Fachbereich Energie des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung beaufsichtigt.
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Letzte Änderung 03.05.2024