OSTRAL

Da der Bund bei der Umsetzung der vorbereiteten Bewirtschaftungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung auf dem Gebiet der Elektrizität auf die Kompetenzen der Privatwirtschaft angewiesen ist, hat er die Vollzugsaufgabe dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE bzw. der OSTRAL übertragen.

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Aktuell

Fast 33'000 Grossverbraucher über Vorbereitungen auf Strommangellage informiert

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für eine mögliche Strommangellage. Deshalb informierte die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung WL alle Grosskunden der Schweiz über die Risiken und was zu einer guten Vorbereitung gehört.

Die OSTRAL-Information gelangte über die 600 Verteilnetzbetreiber an die rund 32'700 Grossverbraucher. Die Ende September 2021 lancierte Informationskampagne konnte im Februar 2022 abgeschlossen werden. Seither läuft die Nachbearbeitung der Grossverbraucherinformation.

Teil der OSTRAL-Informationskampagne sind auch Videobotschaften von Guy Parmelin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Werner Meier, Delegierter für wirtschaftliche Landesversorgung im WBF und Michael Frank, Direktor Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE. Sie appellieren an die Unternehmen, die nötigen Schritte für eine gute Vorbereitung zu unternehmen.

Die Information der Grossverbraucher ist Teil eines breiteren Schulungs- und Informationsprogramms für die Branche und die Unternehmen, mit dem OSTRAL 2019 begonnen hatte – nach verschiedenen organisatorischen und konzeptuellen Vorarbeiten.

Informationen der OSTRAL für Grossverbraucher (PDF, 2 MB, 30.09.2021)

(09.05.2022)

Die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) besteht aus einer Kommission OSTRAL, welche die Verantwortung und Steuerung der Aufgaben übernimmt und einem Systembetrieb für die operative Umsetzung der Vorbereitungs- und Bewirtschaftungsmassnahmen. Als herangezogene Organisation der Wirtschaft handelt sie gestützt auf öffentliches Recht und wird vom Fachbereich Energie des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung beaufsichtigt.

 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 15.11.2023

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