Energie in unterschiedlichen Formen ist eine unabdingbare Schlüsselressource für die heutige Gesellschaft. Um eine schwere Mangellage zu verhindern bzw. ohne grössere Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen zu können, bereitet der Fachbereich Energie (in einigen Fällen auch die Fachbereiche Industrie bzw. IKT) Massnahmen für Elektrizität, Erdgas, Erdöl und Holz vor.
Im Hinblick auf eine mögliche Strommangellage sind seitens Bund verschiedene Massnahmen vorbereitet. Die Kontingentierung betrifft Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh.
Als Hilfsmittel für die Berechnung der Kontingente, Erstellung der Verfügungen, Überprüfen der Einhaltung von Kontingenten und Meldung von Verstössen, steht für die Verteilnetzbetreiber das Kontingentierungstool von OSTRAL (Excel-Lösung) bereit. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung eines spezifischen Tools. Eigene von der Branche erstellte Hilfsmittel können ebenfalls benutzt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Meldepflichten bezüglich der Weitergabe von Kontingenten oder Teilen davon für Betreiber von Handelsplattformen und Vermittler an OSTRAL respektiv den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE weiterhin bestehen bleiben, um die Kontrollierbarkeit der Einhaltung der Kontingente zu ermöglichen. Gleiches gilt, wenn Grossverbraucher Kontingente oder Teile davon direkt an andere Grossverbraucher weitergeben.
Die verteilnetzübergreifenden Multi-Site-Verbraucher, sprich Unternehmen oder Gemeinwesen, welche über mehrere Grossverbraucher in unterschiedlichen Netzgebieten verfügen, müssen sich ebenfalls weiterhin bei der OSTRAL Webseite registrieren. Auch hier gelten die vorgesehenen Meldepflichten an den VSE gemäss den Verordnungsentwürfen zur Kontingentierung.
Die Ablösung des bestehenden Excel-Kontingentierungstool wird durch den Bund erfolgen. Weitere Informationen dazu werden ausschliesslich durch den Bund sowie OSTRAL erfolgen.
(14.12.2023)
Massnahmenübersicht
Einen Alltag ohne Strom kann sich heute niemand mehr vorstellen – ohne elektrische Energie läuft so gut wie nichts. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass die elektrische Energie nicht endlos verfügbar ist und dass Engpässe in der Stromversorgung möglich sind.
Im Fall einer Strommangellage würde die wirtschaftliche Landesversorgung im ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren – zuhause, bei der Arbeit, in der Freizeit. Damit könnten die erwähnten verordneten Massnahmen verhindert resp. möglichst lange hinausgezögert werden.
Der Bund kann die Verwendung elektrischer Energie einschränken oder verbieten. Dieser Schritt kann bereits parallel zu den Sparappellen erfolgen. Die Beschränkungen und Verbote sind in Eskalationsschritten angelegt, angefangen bei Komforteinschränkungen wie dem Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen.
Ziel ist es, die auf die jeweilige Situation optimal angepassten Eingriffe umzusetzen, abhängig von der Versorgungssituation, von meteorologischen Bedingungen und den Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich tangiert werden.
Je nach Versorgungslage kann das WBF in einer Strommangellage die Listen mit den Beschränkungen und Verboten anpassen. Diese Massnahme wird per Verordnung in Kraft gesetzt. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Massnahme obliegt den Kantonen.
Obwohl durch den Einsatz dieser Massnahme nur ein begrenzter Prozentsatz an elektrischer Energie eingespart werden kann, ist sie für die Bewirtschaftungsdisziplin der Bevölkerung von grosser psychologischer Bedeutung. Sie verdeutlicht, dass sich das Land in einer Ausnahmesituation befindet.
Kontingentierung und Sofortkontingentierung betreffen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh. Dies sind über 34'000 Grossverbraucher, die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen.
Die Fokussierung auf diese Verbrauchergruppe hat neben dem grossen Einsparpotenzial den Vorteil, dass die Massnahme verbindlich umgesetzt werden kann und deren Wirkung schnell messbar ist.
Die Kontingentierung ist auf einen Tag (Sofortkontingentierung) oder einen Monat angelegt. Bei der Monatskontingentierung können Grossverbraucher das Kontingent nach ihren Bedürfnissen auf den Monat verteilt einsetzen. Mit dem Vollzug dieser Massnahme ist die OSTRAL betraut.
Die Kontingentierung ist eine wesentliche Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Es sind keine Ausnahmen vorgesehen. Die Wirtschaft und insbesondere die Betreiber von Infrastrukturen für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sind jedoch auf einen flexiblen Umgang mit Kontingenten angewiesen. Deshalb wird eine Lösung gesucht für die Weitergabe von Kontingenten.
Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Netzzusammenbruch und somit einen Blackout verhindern. Zu diesem Zweck werden im Stromnetz einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet. Mit dem Vollzug dieser Massnahme ist die OSTRAL betraut.
Verbrauchergruppen mit lebenswichtigen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, Blaulichtorganisationen oder die medizinische Grundversorgung können von Netzabschaltungen ausgenommen werden, sofern dies technisch möglich ist, was aber nur vereinzelt der Fall sein dürfte. Die Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung wären gravierend, mit folgenschweren Einschränkungen. Deshalb wird alles unternommen, um Netzabschaltungen zu verhindern.
Die wichtigsten Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben im Rahmen der Vereinbarung «Universaltragwerke für die Stromverteilung» zugesichert, sich in einem Krisenfall gegenseitig zu unterstützen. Zur Sicherstellung der Stromverteilung verpflichten sie sich, je einen Notstrommasten an Lager zu halten und sich diesen in Krisen gegenseitig zu vermieten. Bei einem Ausfall eines regulären Tragwerks wird das Universaltragwerk als Provisorium eingesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die unterbrochene Stromleitung rasch wieder in Betrieb genommen werden kann.
Die Branchenempfehlung definiert einen Minimalstandard für die IKT-Vorsorge der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU). Für versorgungskritische EVU (auf den Netzebenen 1 bis 4) werden konkrete Massnahmen als «Best Practice» formuliert. Branchenteilnehmer auf tieferen Netzebenen sind gehalten, diese Empfehlungen wo immer möglich stufengerecht umzusetzen.
Infografik: Mögliche Massnahmen bei einer Strom-Mangellage
Kommt es beim Erdgas zu einer Mangellage, ist es das Ziel der WL, den Verbrauch durch Massnahmen auf der Nachfrageseite zu reduzieren, um den Engpass zu überbrücken. Eine Gasmangellage kann den Alltag von mehreren Hunderttausend Personen stark beeinträchtigen. Sowohl Privatpersonen wie auch Unternehmen können aber mit erträglichen Massnahmen den Gasverbrauch einschränken.
Reduktion des Erdgasverbrauchs in Privathaushalten
Stellen Sie die Temperatur bei Heizungsanlage/Thermostat/Heizkörperventil richtig ein oder heizen Sie energiebewusst!
Je nachdem wie Sie Räume und Gebäude nutzen, können Sie die Maximaltemperatur bei der Heizungsanlage bzw. bei den Raumthermostaten oder Heizkörperventilen reduzieren.
Beim Heizen gilt die Faustregel: Senken Sie die Raumtemperatur um ein Grad und sparen Sie damit bis zu sechs Prozent Gas und Kosten. Hier ein paar Tipps zum Sparen:
- Die empfohlene maximale Raumtemperatur liegt im Wohn-/Esszimmer, in Küche und WC bei 18 Grad, in Nebenräumen (Flur, Vorräume) bei 15 Grad, im Badzimmer bei 22 Grad, in Schlafräumen 16 Grad, im Kinderzimmer bei 20 Grad.
- Senken Sie auch nachts die Raumtemperatur: Reduzieren Sie Radiatorenheizung mindestens eine Stunde, Bodenheizung drei Stunden vor dem Schlafengehen, und schalten Sie erst eine bis drei Stunden vor dem Aufstehen wieder auf empfohlenen Vollbetrieb um.
- Reduzieren Sie die Raumtemperatur in Räumen, die Sie wenig benutzen, noch mehr. Halten Sie die Türen zu diesen Räumen geschlossen.
- Wenn Sie länger nicht zuhause sind, senken Sie die Raumtemperatur noch deutlicher. Beachten Sie dabei jedoch, dass das Wiederaufheizen nach zu starker Abkühlung eines Raums wieder entsprechend viel Energie benötigt.
- Reduzieren Sie in nicht bewohnten Räumen und Ferienwohnungen die Temperatur auf ein absolutes Minimum. Achten Sie darauf, dass keine Frostschäden entstehen können.
- Dieselben Regeln gelten auch für Verwaltungsgebäude von Handel, Gewerbe und Industrie, Dienstleistungsbetrieben, Hotels, Einkaufszentren, Freizeitzentren: Reduzieren Sie die Raumtemperatur auf 18 Grad.
Benutzen Sie warmes Wasser bewusst!
- Duschen Sie statt baden.
- Spülen Sie das Geschirr nicht unter fliessendem Wasser, sondern im Spülbecken.
- Reparieren Sie tropfende Wasserhähne und undichte Spülkästen.
- Wenn Sie Zähne putzen, rasieren, Geschirr spülen etc., lassen Sie das warme Wasser nicht laufen.
- Verwenden Sie Durchflussbegrenzer, Aufsätze für Wasserhähnen und Duschen, mit denen Sie Wasser sparen können.
- Wenn Sie länger als fünf Tage abwesend sind, lohnt es sich, die Warmwasseraufbereitung auszuschalten.
- Nicht benutzte Anlagen ganz abschalten bzw. nur soweit betreiben, dass Frostschäden vermieden werden.
Setzen Sie auf Produkte, die sich rasch und ohne langes Kochen zubereiten lassen!
Reduktion des Erdgasverbrauchs in Unternehmen
Ein Teil der Schweizer Unternehmen verfügt über Zweistoffanlagen, die sowohl mit Erdgas wie auch mit Erdöl funktionieren. In einer Mangellage können diese ihre Anlagen auf Ölbetrieb umstellen und – bei einem allgemeinen Treibstoffengpass – auch auf die Pflichtlager zurückgreifen, die zu diesem Zweck angelegt sind.
Die Firmen, die nicht mit Zweistoffanlagen ausgerüstet sind, müssen bei einer schweren Mangellage damit rechnen, dass ihr Verbrauch kontingentiert oder im äussersten Notfall der Betrieb sogar stillgelegt wird.
Die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizöl ist eine auf vertraglicher Basis geregelte gängige Praxis in der Erdgaswirtschaft. Im Falle einer Versorgungsstörung können Umschaltungen für die Dauer der Krise, zusätzlich zu den zwischen Gasversorgern und Konsumenten vertraglich vereinbarten, angeordnet werden. Damit soll erreicht werden, dass die Versorgung von Kunden mit nicht umschaltbaren Anlagen aufrechterhalten werden kann.
Der Betrieb von Zweistoffanlagen kann mit Heizöl ohne Einschränkung gewährleistet werden. Diese Massnahme führt innert kurzer Frist zu einer Reduktion des Gesamtverbrauchs von Erdgas.
Kommt es zur gleichen Zeit zu einer Mangellage im Mineralölbereich, gibt es ein Heizöl-Pflichtlager, das extra für die Zweistoffkunden angelegt ist.
Reichen ausservertragliche Umschaltungen und Sparappelle nicht aus, um eine Erdgasunterversorgung zu kompensieren, kann der Erdgasverbrauch mit Hilfe einer Kontingentierung der Lieferungen zusätzlich reduziert werden.
In diesem Fall haben die betroffenen Verbraucher während einer bestimmten Zeit nur noch auf eine reduzierte Gasmenge (Kontingent) Anspruch oder sie können nur zu bestimmten Zeiten Erdgas verbrauchen.
Bei einer Kontingentierung sind zunächst alle Anlagen betroffen, die nicht zur Kategorie Anlagen von geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste (ohne die Bereiche Bildung und öffentliche Verwaltung) und Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Zu letzteren zählen auch Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen.
Bei den Kontingentierungen können kollektive Einschränkungen gemacht werden, falls dies die Verbraucher untereinander vereinbart haben. Die betroffenen Verbraucher haben während der Bewirtschaftungsperiode Anspruch auf eine reduzierte Menge an Erdgas.
Infografik: Mögliche Massnahmen bei einer Gas-Mangellage
In der Schweiz sind gewisse lebenswichtige Güter der Pflichtlagerhaltung unterstellt, d.h. betroffene Unternehmen sind verpflichtet, im Sinne eines Beitrages zur Versorgungssicherheit die entsprechenden Güter an Lager zu halten und zu bewirtschaften. Der Bund überwacht diese Pflichtlager und erleichtert deren Finanzierung. Dies betrifft die Versorgungsprozesse Lebensmittel (z.B. verschiedene Nahrungsmittel oder Dünger), Energie (z.B. Benzin oder Heizöl) und Heilmittel (z.B. Antibiotika, starke Schmerzmittel oder Insulinpräparate). Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Pflichtlager.
Die Freigabe der Pflichtlager kann innert 1-2 Wochen erfolgen und dient der Stützung des Angebots im Fall einer Versorgungsstörung.
Als Mitglied der Internationalen Energieagentur (IEA) ist die Schweiz zudem verpflichtet, Notstandsmassnahmen im Energiebereich solidarisch mitzutragen, selbst wenn unser Land vollständig versorgt ist.
Zur Unterstützung anderer Massnahmen können einzeln oder in Kombination sogenannte flankierende Massnahmen ergriffen werden. Bei Benzin und Diesel werden verschiedene Arten unterschieden:
Sogenannte «Soft-Massnahmen» sollen zum freiwilligen Energiesparen führen. Mit Aufrufen zu einer energieeffizienten Fahrweise, Bildung von Fahrgemeinschaften, Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr und Reduktion des Freizeitverkehrs lässt sich der Treibstoffverbrauch verringern.
Weitergehende Massnahmen wie z.B. Temporeduktionen können auf dem Verordnungsweg verfügt werden und ebenfalls zu einer Reduktion des Treibstoffverbrauchs beitragen.
Als Ergänzung zur Pflichtlagerfreigabe ist beim Flugpetrol die Massnahme der Kontingentierung vorgesehen. So wird der Absatz und damit indirekt auch der Verbrauch von Flugpetrol auf den Schweizer Flughäfen beschränkt. Diese Massnahme richtet sich an die Importeure und Händler, die mit den Fluggesellschaften Lieferverträge auf Schweizer Flughäfen abgeschlossen haben sowie an in- und ausländische Fluggesellschaften, die auf Schweizer Flughäfen Flugpetrol beziehen.
Während einer Kontingentierung sind die Lieferanten verpflichtet, zu Beginn der Kontingentierungsperiode ihre bestehenden Vertragspartner mit dem errechneten Kontingent zu beliefern.
Mit einer Treibstoffrationierung soll bei einer erheblichen, länger dauernden Unterversorgung des Landes der Treibstoffverbrauch eingeschränkt und so die Mobilität und das Weiterfunktionieren der Wirtschaft gewährleistet werden.
Während einer Rationierungsperiode von jeweils zwei Monaten kann nur noch an bedienten Tankstellen gegen Abgabe von Bezugsausweisen Treibstoff getankt werden. Bezugsausweise verlieren nach Ablauf einer Rationierungsperiode ihre Gültigkeit. Die Verteilung erfolgt über die Gemeinden.
Damit der administrative Aufwand möglichst klein gehalten werden kann, werden weitgehend einheitliche Zuteilungen vorgenommen. Die Bezugsausweise sind übertragbar. Somit kann den individuellen Bedürfnissen der Fahrzeughalter besser entsprochen werden. Spezialbehandlungen sind für gewisse Verbrauchergruppen wie «Blaulicht-Fahrzeuge» oder die Post vorgesehen.
Die Heizöl-Bewirtschaftung ist eine Massnahme, die bei schwerwiegenden und länger andauernden Versorgungskrisen zum Einsatz kommt. Sie dient dazu, den Verbrauch von Heizöl bei den Konsumenten gezielt zu reduzieren.
Basis der Bewirtschaftung ist der individuelle durchschnittliche Jahresverbrauch an Heizöl der letzten zwei Jahre. Dieser wird mittels Selbstdeklaration durch die Betreiber von Heizanlagen oder andere Heizölverbraucher erfasst. Diese Angaben werden von den Durchführungsstellen (Gemeinden) überprüft.
Die Betreiber der Heizanlagen sind frei in der Wahl ihres Lieferanten und im Umfang der einzelnen Liefermengen. Eine Belieferung darf aber nur erfolgen, wenn der Tankfüllgrad unter 50% liegt.
Im Fall einer schweren Energiekrise kann der einheimische Rohstoff Holz fehlende Brennstoffe teilweise kompensieren, insbesondere für die Wärmeversorgung. Holz deckt rund fünf Prozent des Energiebedarfs der Schweiz ab.
Aufgrund der langen Lagerzeit von Stückholz könnte bei konstanter Nachfrage der Normalbedarf von zwei Wintern durch die vorhandenen Vorräte gedeckt werden. Sollte die Nachfrage jedoch stark ansteigen, müsste für einen zweiten Krisenwinter eventuell rechtzeitig zusätzliches Holz bereitgestellt werden. In einer akuten Energiekrise muss davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage nach Holz sprunghaft ansteigen wird, was zu Versorgungsengpassen führen kann. In einer solchen Situation wird die Mehrproduktion von Stückholz angesichts des grossen Waldnutzungspotenzials als wirksame Massnahme zur Entschärfung einer Energieversorgungskrise erachtet.
Letzte Änderung 21.08.2024