Pflichtlager

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Das Pflichtlagersystem ist für die importabhängige Schweiz als vorsorgliche Massnahme von grosser Bedeutung. Kann die Nachfrage nach wichtigen Grundversorgungsgütern aufgrund eines Engpasses über den Markt nicht mehr gedeckt werden, stellen Vorräte, die bei Bedarf freigegeben werden können, ein wertvolles Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) dar.


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Bundesrat lässt Ausrichtung der Pflichtlagerhaltung breit abgestützt abklären

Der Bundesrat hat sich am 15. Dezember 2023 mit dem Thema der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisenzeiten befasst. Er nahm entsprechende Berichte dazu zur Kenntnis. Wegen teils breitem Widerstand gegen Anpassungen bei den Ernährungspflichtlagern lässt der Bundesrat nun bis Ende 2024 eingehender prüfen, was es braucht, um gut gegen Krisen gerüstet zu sein.

Medienmitteilung: Bundesrat lässt Ausrichtung der Pflichtlagerhaltung breit abgestützt abklären

Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens 2023 zur Änderung der Verordnung über die Pflichlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln (PDF, 225 kB, 15.12.2023)

Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens 2019 zur Änderung der Verordnung über die Pflichlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln (PDF, 142 kB, 15.12.2023)

Bericht zur Vorratshaltung 2023 (PDF, 268 kB, 17.11.2023)

(15.12.2023)

Die Pflichtlagerhaltung basiert - wie die gesamte wirtschaftliche Landesversorgung - auf der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft: Der Bund bestimmt, welche lebenswichtigen Güter an Lager gehalten werden müssen und auch in welchen Mengen. Doch der Bund ist nicht Eigentümer dieser Pflichtlager, sondern die entsprechenden Unternehmen selbst. Ende 2022 hielten rund 280 Unternehmen ein Pflichtlager.

Letzte Änderung 15.12.2023

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https://www.bwl.admin.ch/content/bwl/de/home/bereiche/pflichtlager.html