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Die Schweiz deckt ihren Energiebedarf zu einem grossen Teil durch Erdöl, Erdgas und Elektrizität. Die Elektrizität ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Ihr Anteil am gesamten Energiebedarf beträgt rund ein Viertel. Zur sicheren Stromversorgung braucht es eine ausreichende Eigenproduktion, funktionierende Netzinfrastruktur und Stromimporte.


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Telekommunikation: Vernehmlassung zur Reduktion des Stromverbrauchs in einer Strommangellage

In einer Strommangellage verhindern Bewirtschaftungsmassnahmen den Zusammenbruch der Stromversorgung. Mit der Telekommunikation hat eine weitere Branche Vorschläge zur Senkung des Stromverbrauchs ausgearbeitet. Der Bundesrat hat diese an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 in die Vernehmlassung geschickt.

In einer Strommangellage ist die Kontingentierung der Grossverbraucher eine wichtige Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen braucht es jedoch spezifische Lösungen.

Der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf sieht bei Kontingentierungen Einschränkungen des Stromverbrauchs im Mobilfunk vor. Es ist die zweite Vernehmlassung zu einer Branchenlösung. Im Herbst 2023 war ein Vorschlag in der Vernehmlassung, der es ermöglicht, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr auf der Schiene in einer Strommangellage ihren Grundauftrag zumindest teilweise weiter erfüllen können.

Medienmitteilung: Telekommunikation: Vernehmlassung zur Reduktion des Stromverbrauchs in einer Strommangellage

Vernehmlassung: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk

Faktenblatt: Die Massnahmen im Fall einer Strommangellage (PDF, 416 kB, 21.02.2024)

Faktenblatt: Strom-Kontingentierung der Grossverbraucher (PDF, 253 kB, 21.02.2024)

Q&A: Massnahmen Strommangellage (PDF, 306 kB, 21.02.2024)

(21.02.2024)

Sind aufgrund Beeinträchtigung dieser Faktoren (eingeschränkte Produktions-, Übertragungs- und/oder Import-Kapazitäten) Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.

Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung zuständig.

Während Strommangellagen meist durch eine Verkettung verschiedener Ereignisse entstehen, treten Stromausfälle – regionale oder europaweite Unterbrüche der Stromversorgung – plötzlich auf und können von einigen Minuten bis zu Tagen dauern. Auslöser für Stromausfälle sind meist Schäden oder eine Überlastung der Infrastruktur des Netzes oder technische Störungen. Es liegt die Verantwortung der Elektrizitätswirtschaft, solche Ausfälle zu bewältigen.

Wie können sich Privatpersonen und Unternehmen vorbereiten?

Strommangellagen wie auch Stromunterbrüche können unseren Alltag stark beeinträchtigen. Daher ist es sinnvoll, sich so gut wie möglich auf solche Situationen vorzubereiten:

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 21.02.2024

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